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Zivilrecht

Das Allgemeine Zivilrecht regelt die rechtlichen Beziehungen zwischen Privatpersonen, Unternehmen und sonstigen Vertragspartnern. Es betrifft damit viele Situationen des täglichen Lebens – etwa Verträge, Zahlungsansprüche, Schadensersatzforderungen oder Streitigkeiten über Rechte und Pflichten aus einer Vereinbarung.

Häufig entstehen Konflikte, wenn Leistungen nicht wie vereinbart erbracht werden, Rechnungen offenbleiben, Mängel auftreten oder ein Vertrag rückabgewickelt werden soll. Auch Fragen rund um Kaufverträge, Darlehen, Werkleistungen, Dienstverträge oder Schadensersatzansprüche gehören zum Zivilrecht.

Wir prüfen Ihre rechtliche Situation, beraten Sie zu Ihren Ansprüchen und unterstützen Sie bei der außergerichtlichen und gerichtlichen Durchsetzung Ihrer Rechte. Ziel ist es, eine wirtschaftlich sinnvolle und rechtlich klare Lösung zu finden – sei es durch Verhandlung, Vergleich oder gerichtliche Entscheidung.

Typische Themen im Allgemeinen Zivilrecht sind:

  • Vertragsrecht
  • Kaufrecht
  • Werkvertragsrecht
  • Schadensersatzansprüche
  • Zahlungsforderungen und Forderungsabwehr
  • Rücktritt, Kündigung und Anfechtung von Verträgen
  • Mängelgewährleistung
  • Streitigkeiten zwischen Privatpersonen oder Unternehmen
  • Durchsetzung und Abwehr zivilrechtlicher Ansprüche