SYLVIA KLEIN Rechtsanwältin
REINHARD KLEIN Rechtsanwalt & Notar
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Kaufvertrag
Versicherung
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Versicherungen (Wohngebäude)
Der Käufer hat nach Eigentumsumschreibung das Recht die bestehende Wohngebäudeversicherung innerhalb eines Monats "nach erfolgter Umschreibung in dem Grundbuch" zu kündigen.
Eine Kündigung sollte jedoch sorgfältig abgewogen werden.
Die bereits geleistete Versicherungsprämie verfällt für den Rest des Versicherungsjahres. Sinnvoll ist es deshalb, die Versicherung zum Ende der Versicherungsperiode zu kündigen.