SYLVIA KLEIN Rechtsanwältin
REINHARD KLEIN Rechtsanwalt & Notar
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Überlassungsvertrag
Abstands- und Gleich- stellungsvereinbarung
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Erfolgt die Übertragung vollständig oder überwiegend ohne Gegenleistung, ist eine Abstands- und Gleichstellungsvereinbarung in die Erwägungen einzubeziehen, wonach sich der Übernehmer verpflichtet, an seine Geschwister zu einem bestimmten Zeitpunkt bestimmte Geldbeträge zu leisten.