Verkehrsrecht

Übersicht

Jeder von uns kennt diese Alltagssituationen: Ein kleiner Moment Unachtsamkeit -aus welchen Gründen auch immer- und schon ist der Unfall geschehen. Aus diesen Situationen ergeben sich sodann mehr oder weniger größere Fahrzeugschäden und wenn man großes Pech hat, auch noch Personenschäden.

Bei jeder Regulierung eines Unfallschadens sollte man unbedingt einen Rechtsanwalt seiner Wahl zu Rate ziehen, weil nur hierdurch z.B. die erforderliche Akteneinsicht gewährleistet ist, die nur durch einen Rechtsanwalt bei den entsprechenden Behörden (Polizei, Staatsanwaltschaft, Gericht) erwirkt werden kann und für die Schadenregulierung in der Regel unerlässlich ist, weil sich Gesichtspunkte ergeben können, die ohne Akteneinsicht nicht bekannt wären.

In der Regel ist vor Ort unmittelbar nach einem Verkehrsunfall nicht sicher zu klären, wer tatsächlich "Schuld" an dem Geschehen hat. Das oberstes Gebot verbleibt: niemals am Unfallort eine Aussage gegenüber den beteiligten Verkehrsteilnehmern, oder den Unfall aufnehmenden Polizeibeamten abzugeben, da nach unseren Erfahrungen jedes Unfallgeschehen die Beteiligten soweit unter Stress und Schock setzt, als dass diese objektive Aussagen treffen könnten. Das gilt insbesondere aus versicherungsrechtlichen Fragen für ein Schuldeingeständnis.

Der Laie kann nicht beurteilen, wie hoch der an den Fahrzeugen eingetretene Sachschaden sein wird; so manche kleine Beule hat sich nach Begutachtung durch einen unabhängigen Sachverständigen als erheblicher Sachschaden heraus gestellt, mit welchem zunächst weder der Geschädigte noch der Schädiger gerechnet hatte. "Verhandlungen" zwischen den beteiligten Verkehrsteilnehmern am Unfallort sollten hinsichtlich der Höhe des vermeintlich eingetretenen Unfallschadens nicht geführt werden. Die genaue Schadenshöhe kann nur durch einen Sachverständigen festgestellt werden. Einen geeigneten Sachverständigen können wir gern benennen oder werden diesen in Abstimmung mit Ihnen zur Feststellung der genauen Schadenshöhe beauftragen.

Wesentliche Grundlage für die Interessenvertretung bei einem Verkehrsunfall durch einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens ist die Tatsache, dass dieser Parteivertreter ist, und somit einzig und allein IHRE Partei und damit IHRE Interessen vertritt, ganz im Gegensatz zu den Kfz-Haftpflichtversicherungen, die dem Geschädigten gerne suggerieren möchten, auch deren Interessen problemlos und schnell zu regulieren und zwischenzeitlich durch sog. "Service-Rund-um-Pakete" entsprechendes anbieten. Hier steht allein die Tatsache im Vordergrund, den jeweiligen Verkehrsunfall so "günstig" wie möglich -natürlich für die Versicherung- zu regeln. Dies bedeutet im Klartext, dass der Geschädigte nur diejenigen Positionen erhält, die er nicht nur berechtigt, sondern überhaupt bei der gegnerischen Haftpflichtversicherung geltend macht. Da die meisten Geschädigten aber mangels fachlicher Kenntnis nicht wissen, was sie in ihrem konkreten Fall -unabhängig ob Sach- oder Personenschaden- geltend machen können, gehen dem Geschädigten in der Regel durch "eigene" Regulierungsversuche oder aber mit "Hilfe" der gegnerischen Haftpflichtversicherung wesentliche Ansprüche verloren.

Wenn Sie also die Themenkreise hinsichtlich der Regulierung Ihres Verkehrsunfalls bezüglich

  • Reparaturkosten markengebundene Werkstatt,
  • Stundenverrechnungssätze/ Verbringungskosten/UPE/Eigenreparatur;
  • Totalschadenbasis/Wiederbeschaffungswert/Restwert;
  • Nutzungsausfallentschädigung/Mietwagenkosten/Unfallersatztarife;
  • Kostenpauschale;
  • Schadenminderung durch Inanspruchnahme eigener Kaskoversicherung bei Mithaftung, Stichwort: Quotenhaftung.

sowie bei Personenschäden

  • Schmerzensgeld
  • unfallbedingte Spätfolgen
  • Rente bei Todesfolge
  • Heilbehandlungskosten/Zusatzzahlungen

und vieles mehr, nicht sicher beherrschen, dann wenden Sie sich vertrauensvoll an uns, die wir bereits seit mehr als 20 Jahren zuverlässig die zu einem Verkehrsunfall gehörenden Schadenspositionen fachlich versiert regulieren und auch in der Lage sind, Ihre berechtigten Interessen ggf. klageweise durchzusetzen.

Unter der Rubrik "Helferlein" stellen wir Ihnen einen ausgearbeiteten Fragebogen online zur Verfügung, der Ihnen als Geschädigter die Möglichkeit gibt, Ihre Ansprüche anlässlich eines Verkehrsunfalls komfortabel und schnellstmöglich durch uns bearbeiten zu lassen, und somit die Regulierung der Ihnen zustehenden Unfallansprüche umgehend in die Wege zu leiten.