SYLVIA KLEIN Rechtsanwältin
REINHARD KLEIN Rechtsanwalt & Notar
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Überlassungsvertrag
Pflichtteilsverzicht
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Sofern eine weitergehende Absicherung mit einem Testament, gemeinschaftlichen Testament oder Erbvertrag (siehe Testament) erfolgt, sollte auch der Abschluss eines Pflichtteilsverzichtsvertrages bedacht werden.