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Arbeitsrecht-Online
Gerne können Sie unser komfortables Formular nutzen
Gerne stehen wir mit unserer Kanzlei für Ihre Rechtsangelegenheiten beratend und im Rahmen der außergerichtlichen und gerichtlichen Vertretung zur Verfügung.
Auf der Basis der Daten aus dem folgenden Formular können Sie uns eine erste Information zukommen lassen. Wir werden uns sodann unverzüglich mit Ihnen ins Benehmen setzen. Soweit das Arbeitsverhältnis gekündigt ist und das Kündigungsschutzgesetz Anwendung findet, ist die Klage innerhalb einer Frist von 3 Wochen zu erheben, d. h. die Kündigungsschutzklage muss spätestens 3 Wochen nach Zugang bei dem Arbeitsgericht eingegangen sein!
Handelt es sich um rückständige Lohnansprüche ist zu bedenken, dass nach dem Arbeitsvertrag oder nach dem zugrunde liegenden Tarifvertrag "Verfallfristen" zu berücksichtigen sind. Nach Ablauf dieser Fristen ist die Geltendmachung von Ansprüchen in der Regel ausgeschlossen.
In arbeitsrechtlichen Angelegenheiten richten sich die Gebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz. Wir erstellen unsere Vergütungsberechnung auf der Grundlage des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes. Bitte bedenken Sie, dass in arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen grundsätzlich jede Partei seine eigenen Kosten selbst trägt, dass heißt, es findet eine Kostenerstattung grundsätzlich nicht statt, also auch nicht für den Fall, dass die Auseinandersetzung auf ein Verschulden der jeweils anderen Vertragsseite beruht. Eine Kostenerstattung findet erst ab einem eventuellen Berufungsverfahren statt. In einem Berufungsverfahren trägt die unterliegende Partei die Kosten der obsiegenden Partei.
Bitte füllen Sie das Formular vollständig aus und geben Sie eine gültige E-Mail-Adresse und Telefonnummer an für den Fall, dass wir Sie wegen Rückfragen erreichen müssen. In eiligen Angelegenheiten müssen wir Sie bitten, direkt mit uns Kontakt aufnehmen zu wollen.