Überlassungsvertrag

Wart und Pflege

Bitte wählen Sie ein Thema aus dem Bereich "Überlassungsvertrag":

Der Überlasser kann den Übernehmer verpflichten, diesem auf dessen Lebensdauer bei Krankheit und Gebrechlichkeit sorgsame Pflege und Betreuung zu gewähren (Wart und Pflege).

Darüber hinaus kann sich der Übernehmer verpflichten, dem Überlasser auf Lebenszeit eine bestimmte monatliche Rente (Leibrente) zu gewähren. Diese Ansprüche werden im Grundbuch abgesichert.