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Notarielle Urkunden
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Notarielle Urkunden
Notarielle Urkunden haben im Rechtsverkehr eine besondere Bedeutung.
Im Gegensatz zu privatschriftlichen Urkunden nehmen notarielle Urkunden die Vermutung der Richtigkeit und Vollständigkeit für sich in Anspruch. Der Gesetzgeber schreibt insbesondere im Bereich der freiwilligen Gerichtsbarkeit (z.B. Handelsregisteranmeldung oder Eintragungen in das Grundbuch) vor, dass Erklärungen vor einem Notar beglaubigt werden müssen.
Für bestimmte Bereiche schreibt der Gesetzgeber auf Grund einer Schutzfunktion vor übereilten Entscheidungen vor, dass die Erklärungen beurkundet werden müssen.