SYLVIA KLEIN Rechtsanwältin
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Überlassungsvertrag
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Überlassungsvertrag
Ein Schenkungsversprechen bedarf zur Wirksamkeit der notariellen Beurkundung. Im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge besteht häufig ein Bedürfnis, Immobilienbesitz zu Lebzeiten auf die Abkömmlinge zu übertragen, der regelmäßig als Überlassungsvertrag bezeichnet wird.
Die Gestaltung eines Überlassungsvertrages kann als gemischte Schenkung oder ohne jede Gegenleistung in Betracht kommen. Ausschlaggebend sind häufig steuerliche Gestaltungsfragen.