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Rechtsanwalt
Einführung
Unsere Fachgebiete umfassen seit über 20 Jahren das gesamte allgemeine Zivilrecht. Das allgemeine Zivilrecht beinhaltet sämtliche Verträge zwischen Privatpersonen und Unternehmen. Hierzu zählen auch sonstige Verträge, soweit sie nicht speziellen Rechtsgebieten, wie dem Ehe- und Familienrecht, dem Arbeitsrecht oder dem Mietrecht zugeordnet sind. Zum allgemeinen Zivilrecht zählt auch die Einziehung von Forderungen.
Unsere Tätigkeit umfasst die Regulierung von Verkehrsunfällen sowie die Verteidigung in Verkehrsstraf- und Bußgeldsachen.
Ein besonderer Schwerpunkt bilden Ehe- und Familiensachen. Dieser Schwerpunkt umfasst nicht nur die Durchführung des Scheidungsverfahren sondern die möglichst einvernehmliche Klärung der Scheidungsfolgen, also die Regelung von Ehegatten und Kindesunterhalt, Sorgerechts- und Umgangsverfahren, Regelung der Ehewohnung und die Verteilung des Hausrates. Wir haben uns bemüht die für diese Verfahren interessierenden Gesichtspunkte unter der Rubrik Ehe- und Familienrecht zusammen zu stellen.
In arbeitsrechtlichen Angelegenheiten vertreten wir sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer, sei es zur Vorbereitung einer Kündigung für den Arbeitgeber oder zur Abwehr einer Kündigung auf der Seite des Arbeitnehmers im Rahmen einer Kündigungsschutzklage. In beiden Fällen kommt es auf die Verhandlung im Zusammenhang mit der Fortführung des Arbeitsverhältnisses oder dem Abschluss einer Aufhebungsvereinbarung unter Abstimmung einer vernünftigen Abfindung an. Erhebliche Anforderungen sind zu berücksichtigen, wenn besonderer Kündigungsschutz (Mutterschutz, Schwerbehinderte) besteht. Daneben besteht besonderer Beratungsbedarf, wenn es um Abmahnungs- oder Zeugnisfragen geht. Fragen der Arbeitnehmerhaftung sind von besonderer Bedeutung, da sie ebenso wie die Folgen einer Kündigung zu einer existenzbedrohenden Situation führen können. Einige wiederkehrende Gesichtspunkte haben wir für Sie unter der Rubrik Arbeitsrecht zusammengefasst.
Auch in mietvertraglichen Angelegenheiten vertreten wir sowohl Vermieter als auch Mieter im Zusammenhang mit der Beratung und der Gestaltung von Mietverträgen, die Einhaltung der vertraglichen Vereinbarungen und Abwicklungsfragen im Zusammenhang mit der Beendigung des Mietverhältnisses. Auch hierzu haben wir zu Ihrer Information unter der Rubrik Arbeitsrecht allgemein interessierende Fragen zusammengestellt.
Über das Zivilrecht hinaus sind wir auf dem Gebiet des allgemeinen Strafrechtes tätig. Einen allgemeinen Schwerpunkt bildet das allgemeine Strafrecht. Ganz besonders am Herzen liegt uns die scheinbar steigenden Zunahme von Jugendstraftaten unter Anwendung des Jugendstrafrechtes und die Vertretung von Opfern im Rahmen von Gewalttaten.